
Nach München und Hamburg gibt es ab diesem Monat auch in Berlin eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung. Allerdings gilt das nur in sogenannten Milieuschutzgebieten und betrifft damit nur 160.000 Wohnungen mit etwa 300.000 Menschen.
Auch soll die Verordnung nur für 5 Jahre gelten. In Mitte ist nur die Oranienburger Vorstadt ein Milieuschutzgebiet.

Auguststraße 9, Tucholskystraße 34

Die Immobilienwirtschaft sieht schon das Recht auf Eigentum eingeschränkt: „Das jetzige Umwandlungsverbot ist ein weiteres Mosaiksteinchen in der Einschränkung des Rechts auf Eigentum – neben Kappungsgrenze, Zweckentfremdungsverbot und der kommenden Mietpreisbremse.“ http://news.immowelt.de/tipps-fuer-vermieter/artikel/2857-berlin-begrenzt-luxussanierungen-umwandlung-von-miet-in-eigentumswohnungen-wird-erschwert.html
Dabei müsste von der Politik vielmehr geschehen: eine Bodenreform, die den Bodenmarktpreis nicht allein dem freien Spiel der Marktkräfte überlassen darf.
2015-03-06
