„Die Unternehmer der Berliner Wasserwerke erlauben sich mitzuteilen, daß die Anlegung der Filtrier- und Vorratsteiche vor dem Stralauer Tor und das Legen der Röhren in der Stadt so weit vorgeschritten sind, um zu der Versorgung der Häuser bis in die obersten Stockwerke mit geläutertem, reinem, weichem Wasser, zu häuslichen und gewerblichen Zwecken geeignet, übergehen zu können.
Die Art und Weise, wie die Häuser mit Wasser versehen werden, und die Bedingungen, unter denen die Wasserversorgung übernommen werden wird, sind folgende: Das Wasser wird den Hausbewohnern durch Speisungsröhren zugeführt, die mit den in den Straßen gelegten Leitungsröhren verbunden werden. Die Speisungsröhren werden im Innern der Häuser in die Höhe geführt und in so viel Zimmer oder Räume abgezweigt, wie es der Verbraucher wünscht. Daraus kann es jederzeit, bei Bedarf Tag und Nacht mittels anzubringender Hähne entnommen werden. Zisternen innerhalb der Häuser, um Wasser auf Vorrat zu halten, sind nicht erforderlich. Das Wasser darf unter keinen Umständen weder für Geld oder Entschädigung noch umsonst an andere abgelassen oder verkauft oder durch Nachlässigkeit oder Mutwillen vergeudet noch überhaupt zu anderen Zwecken, als im Kontrakt ausgedungen, verwendet werden.”
(Aus einem Prospekt von 1857)
Eine Trinkwasserleitung wird erneuert
2007-05-13
