AUGUSTSTRASSE                            Keine Kunst

streetart - Reclaim the streets - Arbeiten, die meistens außerhalb etablierter Orte der Kunstvermittlung anzutreffen sind aus den Bedürfnis das öffentliche Straßenbild individuell mitzugestalten.

Ob diese Formen geahndet werden, richtet sich nach Art und Ort der Anbringung, nach Inhalt und Auffälligkeit. Meist bleiben wildes Plakatieren und Stickerkleben folgenlos oder werden als Ordnungswidrigkeit angezeigt und gewertet. Nach der Verschärfung der Paragraphen StGB 303 und 304 in Deutschland gilt schon das unbefugte verändern des Erscheinungsbildes einer fremden Sache (nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend) als Sachbeschädigung.
(siehe auch: Institut für Graffiti-Forschung, Wien)

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2006-09-12

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