AUGUSTSTRASSE                            Keine Kunst

Auguststrasse 2.3.2007

Ziel des Bebauungsplans ist die vielbeschworene urbane Mischung der Spandauer Vorstadt zu erhalten; wozu eben auch das Wohnen gehört.

Kritiker fühlen sich in Ihren Geschäften beeinträchtigt:
»Die Umwidmung von Szenevierteln in Allgemeine Wohngebiete tötet den
Lebensnerv eines weltweit bewunderten Ausgehsoziotops.«

Auguststrasse 2.3.2007

2007-03-04


Freier Suff für freie Bürger

EIN BEBAUUNGSPLAN FÜR DIE SPANDAUER VORSTADT ERREGT DIE GEMÜTER
(aus stadt.plan.mitte Nr.46 von Ulrike Steglich)

Es kommt eher selten vor, dass ein Bebauungsplan solch heftige Affekte erzeugt. Im Falle des jüngst öffentlich ausgelegten Bebauungsplans mit dem schlichten Titel I -B5 für die Spandauer Vorstadt hätte man angesichts mancher Reaktionen glatt annehmen können, es handele sich um nicht weniger als um den förmlichen Beschluss zum Untergang des Abendlandes. Es drohe die gewollte »Zerschlagung der Gaststätten-, Einzelhandels-, und kulturwirtschaftlichen Struktur« des Gebiets, klagte etwa die Clubkommission. Mit dem B-Plan sei eine »massive Reduzierung der vorhandenen Gastronomie beabsichtigt, das »viel beschworene Flair der Mitte von Berlin-Mitte« werde somit zerstört, die »Kreativ- und Kulturwirtschaft« werde erheblichen (wirtschaftlichen) Schaden nehmen und letztlich überhaupt die gesamte Stadt. Auch der Bezirksverband Mitte der CDU kritisierte den B-Plan öffentlich. Und ein Mann, der sich »Gemse« nennt (es ist kein Geheimnis, dass es sich dabei um Olaf Kretzschmar, den Betreiber des Clubs Oxymoron in den Hackeschen Höfen handelt), schwang sich in einem Artikel zu verblüffenden Statements auf: Dass Mitte »schnell und heftig, wenig dezent und sehr bewegend« sei, dass nun aber die »gastronomische Infrastruktur zerschlagen werden soll«, ja, es drohe die »Rückentwicklung der letzten 17 Jahre« sowie die »Provinzialisierung«. Es klang, als plane der Bezirk, die ganze schöne Vergnügungslandschaft der Spandauer Vorstadt mit ihren über 17o Kneipen, den Clubs, Discos, Bars mit Tanz und Live-Musik, den nicht gezählten Table-Dance-Bars und den unbezifferbaren Puffs quasi im Handstreich über Nacht zu planieren. Selbst die Berliner Morgenpost nennt das Gebiet inzwischen den Ballermann von Berlin. Man kann die Ballermann-Fans beruhigen: der B-Plan wird daran nichts ändern. Dennoch ist es bemerkenswert, mit welch krausen, unsachlichen und verfälschenden Argumentationen ein Bebauungsplan angegriffen wird, der letztlich kein anderes Ziel verfolgt, als genau die vielbeschworene urbane Mischung der Spandauer Vorstadt zu erhalten; wozu eben auch das Wohnen gehört. Denn worum geht es in dem Bebauungsplan? Der B-Plan ist seit 1998 in Arbeit, Ausgangspunkt war damals noch, die negativen Auswirkungen der rasant zunehmenden Restaurants und Bars im Gebiet auf die Wohnnutzung auf ein erträgliches Maß einzudämmen. Insbesondere die nächtliche Lärmbelastung durch regelmäßige laute Musik, überfüllte Schankvorgärten, Besucher- und Autoverkehr war zum Problem Nr. 1 geworden und stellte einen gewichtigen Wegzugsgrund dar. So sollten beispielsweise pro Grundstück die Zahl der zulässigen Gastronomieplätze begrenzt werden. Inzwischen ist der B-Plan mehrfach modifiziert und verändert worden. Nun geht es vor allem darum, die Wohnnutzung im Gebiet zu sichern, um zu verhindern, dass zunehmend Wohnungen in Büros und sonstige kommerzielle Nutzungen umgewandelt werden. Deshalb wurden die derzeitigen Wohnanteile in den einzelnen Blöcken ermittelt und diese Blöcke je nach Anteil als Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Besonderes Wohngebiet oder Kerngebiet definiert. Diese planungsrechtlichen Kategorien beschreiben auch die Zulässigkeit bestimmter Gewerbe: so sind in einem Allgemeinen Wohngebiet beispielsweise Diskotheken unzulässig. Allerdings erweist sich gerade in diesem Punkt der B-Plan ohnehin als zahnloser Tiger, da die meisten Table-Dance-Bars, Discos, Clubs oder auch Bordelle ja nicht als solche beantragt werden, sondern eben als normale gastronomische Betriebe, und als solche werden sie dann in der Regel auch genehmigt. Das Problem für die Anwohner ist ja gerade, das selbst gegen die ärgsten Zumutungen (allnächtliche laute Beschallung, das berüchtigte Pub Crawling, Zuhälter vor der Tür) kaum vorgegangen wird weil in Mitte unterschiedlichste Ämter für die Genehmigungen und deren Einhaltung zuständig sind und sich gegenseitig die Verantwortung für die Kontrolle zuschieben. Zudem hatte sich gerade die Politik in Mitte immer äußerst nachsichtig und liberal selbst gegenüber illegalen Clubs verhalten, um nicht in die öffentliche Kritik zu geraten, Schließungen kamen nur in wenigen Fälle (und nach langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen) vor, wenn die Konflikte allzu heftig wurden. Also geht es im Wesentlichen um die Festschreibung bestimmter Wohnanteile, um eine Entwicklung zu verhindern, wie man sie beispielsweise in der Friedrich-Wilhelm-Stadt beobachten konnte: durch massenhafte Umnutzungen von Wohnungen zu Gewerbe ist das Gebiet nach Büroschluss nun weitgehend tot. Und in manchen Straßen der Spandauer Vorstadt ist die Umnutzung bereits so weit fortgeschritten, dass sie nicht mehr zum Allgemeinen Wohngebiet, sondern nur noch zum Misch- bzw. Besonderen Wohngebiet deklariert werden konnten.
Doch nun wird gegen die Ausweisung von Gebietsteilen als Allgemeines Wohngebiet schlechthin gekämpft und abseits jeder Realität suggeriert, die Spandauer Vorstadt solle per massen haftem Kneipenverbot zu einer Art Posemuckel gemacht werden - was rein rechtlich und praktisch gar nicht machbar wäre und auch gar nicht erwünscht ist. Aber um die Sache selbst geht es bei der Fundamentalkritik offenbar gar nicht, den: oft genug ist der Bebauungsplan vorgestellt und erläutert worden. Eher scheint es um politisch Grabenkämpfe zu gehen. Und mehr als die Ämter macht den Wirten in Wirklichkeit die eigene Konkurrenz das Leben schwer, immerhin gibt es in zwischen über 17o Kneipen im Gebiet, und die buhlen um Gäste.
Zudem ist es haltlos, dem B-Plan zu unterstellen, es ginge hier um die Schließung gastronomische Einrichtungen oder gar Galerien (!): Bereits seit Beginn seiner Erarbeitung ist er Grundlage der Genehmigungspraxis, seitdem ist die Zahl der gastronomischen Einrichtungen um ca. ein Viertel gewachsen. Und diese haben Bestandsschutz. Auf gewerbliche Nutzungen wie Galerien hat der B-Plan ohnehin keinen Einfluss Wie unsinnig dieser Alarmismus ist, zeigt nicht zuletzt ein Blick in die »ZEIT« von 1999, wo Klaus Hartung in einem Text über die Spandauer Vorstadt polemisierte: »Der Bezirk gibt für Tanzveranstaltungen keine Konzessionen - eine amtlich Schutzmaßnahme für die heilige Bevölkerungsstruktur. Die einzige Ausnahme ist der Traditionsort Clärchens Ballhaus mit der gepflegte Damenwahl, “Für mich das, was das Bezirksamt macht, Sozialrassismus”, sagt Olaf Kretzschmar.« Man kann Hartung, Kretzschmar und andere beruhigen: heilig mag hier alles Mögliche sein, die Bevölkerungsstruktur war es jedenfalls nicht, sieht man sich im Gebiet um. Und in Clärchens Ballhaus gibt es längst keine Damenwahl mehr - das wurde von einem der schärfsten B-Plan-Gegner, dem Betreiber der Strandbar, zum Szenelokal umgemodelt.

Mit freundlicher Genehmigung von Ulrike Steglich
erschien in stadt.plan.mitte Nr.46, Februar 2007

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