
Über Baustellen oder private Kunsthallen zu berichten ist wahrscheinlich unverfänglich.
Anders ist es schon wenn man über moderne soziologische Theorien der Stadtforschung schreibt -
z.B. zu dem Begriff Gentrification, der Entwicklungen beschreibt, der für das Nachwende Berlin in den innerstädtischen Stadtbezirken ein zutreffender Beschreibungsansatz ist.
Schnell findet man sich heutzutage im Gefängnis wieder,
mit dem Vorwurf geistiger Wegbereiter des Terrorismus zu sein.
So geschehen in den letzten Wochen - der Berliner Soziologe Dr. Andrej H. wurde in Untersuchungshaft genommen, mit folgender Begründung:
So ist von einer Mitgliedschaft von Dr. Andrej H. in einer terroristischen Vereinigung auszugehen, weil er sich mit Themen beschäftigt, die sich auch in Schreiben einer “militanten Gruppe” wieder finden; eine wissenschaftliche Abhandlung von Dr. Andrej H. von 1998 enthalte „Schlagwörter und Phrasen“, die in Texten der „militanten Gruppe“ gleichfalls verwendet werden (u.a. den in der Stadtforschung gebräuchlichen Begriff der ‚Gentrification’),einem beschuldigten promovierten Politologen stünden „als Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur Verfügung, die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung der militanten Gruppe erforderlichen Recherchen durchzuführen“ und er und die weiteren wissenschaftlich Tätigen verfügten über die „intellektuellen und sachlichen Voraussetzungen, die für das Verfassen der vergleichsweise anspruchsvollen Texte der militanten Gruppe erforderlich sind“.
Daher schreiben die Verfasser eines offenen Briefs folgendes:
“Solche Argumente lassen jede wissenschaftliche Tätigkeit als potentiell kriminell erscheinen. Die Begründungen der Bundesanwaltschaft stellen eine direkte Bedrohung für alle dar, die kritische Wissenschaft, Publizistik und Kunst betreiben und für diese mit ihrem Namen in der Öffentlichkeit einstehen. Kritische Forschung, auch in Verbindung mit sozialem und politischem Engagement, darf nicht zum terroristischen Tatbestand erklärt werden.”
Herhalten muß bei diesen Vorgehen der Bundesanwaltschaft der Paragraph 129 des deutschen Gesetzbuches, interessant seine Anwendung in der deutschen Geschichte seit 1871.
2007-08-21





