
In der Torstraße 224/228 wird jetzt in die Höhe gebaut. Da hat die Saunus Ag wohl genug Anleger gefunden für ihren Immobilienfond. http://www.zeit.de/2016/43/immobilienmarkt-immobilien-berlin-boom-investoren-rendite-verlust/komplettansicht

Kuschlige Hinterhöfe im 7-Geschosser, kann da ne Feuerspritze wenden?

aus: http://www.welthausliving.de/files/upload/welthausliving.com/EXPOSE-TOR%20_%20LOFTS-WH.pdf
Als ‘Südtor’ und nicht mehr als ‘Tor Lofts’ werden die Eigentumswohnungen jetzt vermarktet:
“Hip und pulsierend, aber konsequent unangepasst – jenes Berlin-Mitte, das die Torstraße widerspiegelt, gleicht einer Cool Crowd, die überhaupt nicht erst versucht, jedem zu gefallen. Der Stadtteil ist voller Brüche, die hier kompromissloser und härter aufeinanderprallen als sonst wo. Voller Widersprüche, die polarisieren. Deren unverzerrte Ehrlichkeit die Leute entweder schätzen – oder schlichtweg nicht verstehen. Hier hat sich Berlin-Mitte zum Boulevard der internationalen, kreativen Avantgarde entwickelt, die allesamt Teil eines gemeinsamen Codes sind, den deutlich spürt, wer die Antennen dafür hat. Und mitten darin entsteht das SÜDTOR.” aus: http://suedtor.brandshake.de/
/to-be-in-mitte-torstrasse-224228
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2018-01-11

„Lernen durch Anfassen“ lautet das Motto von LEGO Education
Richterbund stellt Schwarzfahren als Straftat in Frage
“Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) stellten im Jahr 2016 etwa 11.400 Anzeigen wegen wiederholten Schwarzfahrens, bei der S-Bahn waren es rund 34 600 Anzeigen. Insgesamt wurden rund 615 000 Schwarzfahrer erwischt. Die BVG zeigt an, wenn Fahrgäste dreimal innerhalb von zwei Jahren bei Kontrollen keinen Fahrschein haben. Die S-Bahn tut dies, wenn es innerhalb von einem Jahr passiert, wie aus einer Auflistung der Senatsverkehrsverwaltung aus dem Vorjahr hervorgeht.”
https://www.morgenpost.de/berlin/article213014757/Richterbund-Schwarzfahren-soll-keine-Straftat-mehr-sein.html
“Im Berliner Gefängnis Plötzensee verbüßen laut Justizverwaltung derzeit 102 Männer eine Ersatzfreiheitsstrafe, davon 69 wegen Erschleichens von Leistungen, also wiederholten Fahrens mit öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Ticket.”
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/schwarzfahren-deutscher-richterbund-will-straftatbestand-pruefen-lassen-a-1186296.html
“In Deutschland und Österreich beispielsweise ist die Flucht als solche straffrei. Schon 1880 war der Gesetzgeber der Meinung, dass „Selbstbefreiung“ straffrei bleiben müsse, da sie dem natürlichen Freiheitstrieb des Menschen entspreche und dieser ein Recht auf Freiheit habe. Die Hilfe zur Flucht ist jedoch straf- bzw. bußgeldbewehrt (§ 120 dStGB Gefangenenbefreiung, § 115 OWiG, § 300 öStGB (Befreiung von Gefangenen)). Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet, dabei fördert oder es auch nur versucht, wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in Österreich mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
Jedoch begehen Ausbrecher, um entweichen zu können, in den meisten Fällen Straftaten wie Sachbeschädigung (Gitterstäbe durchsägen), Diebstahl (Mitnahme der Gefängniskleidung), Körperverletzung (Anwendung von Gewalt gegen einen oder mehrere Strafvollzugsbedienstete, Verabreichen von K.-o.-Tropfen), Widerstand gegen die Staatsgewalt oder Bestechung. Ein Gefängnisausbruch bleibt daher selten straffrei. Überdies kann ein gemeinsamer, gewaltsam durchgeführter Ausbruch in Deutschland nach § 121 StGB als Gefangenenmeuterei bestraft werden.
Daneben stellt die Flucht selbst in aller Regel einen Disziplinarverstoß gegen die Anstaltsordnung dar, der bei Wiederergreifen mit Arrest oder anderen Hausstrafen geahndet wird bzw. sonst verschärfte Haftbedingungen zur Folge hat. Eine erfolgreiche oder versuchte Flucht hat meist auch negative Auswirkungen auf eine vorzeitige Haftentlassung.”
https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4ngnisausbruch
2018-01-05
